Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SecRec GmbH · Version 1.0 · Januar 2026

Art. 1 · Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der SecRec GmbH, Neumattstrasse 2, 4434 Hölstein, Schweiz (nachfolgend «SecRec») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SecRec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl für Unternehmen als auch für öffentlich-rechtliche Institutionen und Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Art. 2 · Vertragsschluss

Angebote von SecRec sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens SecRec oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SecRec.

Art. 3 · Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem unterzeichneten Dienstleistungsvertrag oder dem schriftlich bestätigten Auftrag. SecRec erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.

Art. 4 · Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SecRec alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Bei Penetrationstests und offensiven Sicherheitsmassnahmen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die erforderlichen Genehmigungen und Autorisierungen für alle betroffenen Systeme vorliegen und schriftlich dokumentiert sind. Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit des Auftrags liegt beim Auftraggeber.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus ungenügender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und können in Rechnung gestellt werden.

Art. 5 · Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist SecRec berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung zu erheben.

SecRec behält sich vor, bei länger andauernden Projekten Teilrechnungen zu stellen. Bei Aufträgen über CHF 5'000.– kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes verlangt werden.

Art. 6 · Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere technische Daten, Sicherheitslücken, Systemarchitekturen und Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

SecRec verpflichtet sich, Erkenntnisse aus Sicherheitsüberprüfungen ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu verwenden und nach Abschluss des Auftrags nicht für eigene Zwecke zu nutzen oder zu speichern, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Art. 7 · Haftung

SecRec haftet für direkte Schäden, die durch nachgewiesenes grobes Verschulden verursacht wurden, bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswerts, maximal jedoch CHF 100'000.– pro Schadensfall.

Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

SecRec haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (Art. 4) nicht oder nicht vollständig erfüllt hat, oder weil bereitgestellte Informationen unvollständig oder fehlerhaft waren.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Art. 8 · Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen eines Auftrags erstellten Berichte, Konzepte, Tools, Skripte und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von SecRec, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SecRec.

Eigenentwicklungen, Methoden und interne Werkzeuge von SecRec sind in keinem Fall Gegenstand einer Rechteübertragung.

Art. 9 · Datenschutz

SecRec verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) sowie der Datenschutzerklärung unter secrec.ch/datenschutz.

Sofern SecRec im Rahmen einer Dienstleistung Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter erhält, wird SecRec als Auftragsverarbeiter tätig. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine solche Verarbeitung vorliegen.

Art. 10 · Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung. Rahmenverträge und Abonnements haben eine Mindestlaufzeit gemäss individueller Vereinbarung und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 90 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: wesentliche Vertragsverletzung, Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen oder Insolvenz einer Partei.

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Bereits veranlasste Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

Art. 11 · Referenznennung

SecRec ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Art und Umfang der erbrachten Leistungen werden dabei nicht offengelegt.

Art. 12 · Höhere Gewalt

SecRec haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, einschliesslich Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf SecRec selbst, Stromausfälle, staatliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

SecRec wird den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten solcher Ereignisse informieren und nach Möglichkeit geeignete Ersatzmassnahmen einleiten.

Art. 13 · Änderungen der AGB

SecRec behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail informiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.secrec.ch/agb.html abrufbar.

Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe, gelten diese als akzeptiert.

Art. 14 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle Verträge zwischen SecRec und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Liestal, Kanton Basel-Landschaft, Schweiz. SecRec ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

Art. 15 · Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Kontakt

SecRec GmbH
Neumattstrasse 2, 4434 Hölstein
Telefon: +41 77 412 75 56
E-Mail: secrec@secrec.ch